I. Einleitung
1. Vorbemerkung und Struktur
1.1 Die PLAN4 GmbH (nachfolgend PLAN4 genannt) stellt ihren Kunden Software als SaaS-Leistung zur Verfügung (nachfolgend nur Software genannt). PLAN4 bietet ferner folgende Leistungen an: Beratung, Konzeption, Produktentwicklung, Projektdurchführung u. -begleitung, Standardsoftware, Anpassung und Installation, Schulung, Support sowie Sanierungskostenaufnahme (zur Feststellung des Sanierungsstaus) über örtliche Partner.
1.2 Diese AGB der PLAN4 bestehen aus den folgenden drei Teilen:
II. Allgemeiner Teil der AGB, dessen Regelungen für sämtliche Leistungen von PLAN4 gelten, soweit im jeweiligen Besonderen Teil keine abweichenden Bestimmungen vereinbart wurden.
III. Besonderer Teil – SaaS: Besondere Geschäftsbedingungen für die internetbasierte Softwarenutzung als Software as a Service Dienst (nachfolgend SaaS genannt).
IV. Besonderer Teil – Beratung: Besondere Geschäftsbedingungen für die Beratungs- und andere Dienstleistungen sowie Schulungen von PLAN4.
1.3 Die jeweiligen besonderen Bestimmungen in den Teilen III. und IV. gehen den Allgemeinen Bestimmungen des Teils II. vor.
1.4 PLAN4 erbringt keine Leistungen gegenüber ihren Kunden auf Basis eines Werkvertrages. Einen bestimmten Erfolg ihrer Leistungen schuldet PLAN4 also nicht. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Vertragsparteien ausdrücklich, mindestens in Textform, die Geltung des Werkvertragsrechts vereinbart haben.
II. Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich, Änderungsrecht, Abtretbarkeit und Vertretung
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge und sonstigen Absprachen zwischen PLAN4 und dem Kunden. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, PLAN4 stimmt diesen, ganz oder teilweise, ausdrücklich und mindestens in Textform zu.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen nach § 14 BGB. Hierzu zählen neben den Gewerbetreibenden und Unternehmen des Privatrechts auch öffentlich-rechtliche Vertragspartner, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften (z.B. Gemeinden), Stiftungen und Anstalten.
1.3 PLAN4 ist jederzeit berechtigt, diese AGB auch mit Wirkung für laufende Verträge unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden wirksam, wenn PLAN4 den Kunden zuvor über die Änderungen in einer Änderungsmitteilung informiert und der Kunde den Änderungen nicht widerspricht. Die Änderungsmitteilung enthält die Darstellung der einzelnen AGB-Veränderungen und den Hinweis auf das Widerspruchsrecht und auf die Widerspruchsfrist. Die Widerspruchsfrist beträgt sechs Wochen und beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung. Widerspricht der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht, so werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgerecht, bleiben die AGB unverändert. In diesem Fall hat PLAN4 und auch der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang des Widerspruchs außerordentlich mit Wirkung zum Ablauf von einem Monat nach Zugang der Kündigung zu beenden.
1.4 PLAN4 (Sales-)Mitarbeiter haben keine Vollmacht, Garantien zu übernehmen oder Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Solche abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung von PLAN4.