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Förderung kommunaler Liegenschaften: Wenn es ums Klima geht, macht der Bund den Geldbeutel auf

Tamara Hofacker

GebäudeCheck

Die kommunale Bauleitplanung spielt für Kommunen eine herausragende Rolle. Sie ist schlichtweg das wichtigste Instrument, um die bauliche Entwicklung einer Gemeinde zu ordnen und zu lenken. Es liegt also nahe, dass die Digitalisierung dieses Instruments den Kommunen enorme Möglichkeiten eröffnet.

Holzwürfel und Euro Münzen übereinander gestapelt.

Der sprichwörtliche Förderdschungel ist für viele Kommunen ein rotes Tuch. Allein bei der Anzahl der Förderprogramme, die EU, Bund und Länder auflegen, kann einem schwindlig werden. Das Beratungsunternehmen „Die PD – Berater der öffentlichen Hand“ kam in einer Analyse für den Deutschen Städtetag Ende 2021 zum Ergebnis, dass es insgesamt 2.600 Förderprogramme gibt, von denen allein 900 für Kommunen zur Verfügung stehen. Die Folge: Überforderung! „Fast 60 Prozent der Fördernehmenden haben bereits auf eine Beantragung von Fördermitteln verzichtet, obwohl diese verfügbar gewesen wären“, schreiben die Berater.

Um die Leserinnen und Leser nicht weiter zu überfordern, konzentrieren wir uns im folgenden Text auf einige der wichtigsten Förderprogramme für kommunale Liegenschaften. Ein Trend ist dabei nicht zu übersehen: Gefördert wird, was gut fürs Klima ist. Das gilt auch und gerade für kommunale Liegenschaften, denn bekanntlich hat der Gebäudesektor einen besonders großen CO2-Fußabdruck.

Grundlage für die Förderung von Klimaschutzaktivitäten auf kommunaler Ebene ist die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“. Das Bundesumweltministerium fördert damit seit 2008 Städte, Gemeinden und Landkreise. Bis Ende 2019 hatte der Bund damit 16.650 Projekte in mehr als 3.650 Kommunen mit rund 715 Millionen Euro unterstützt.

Zum 1. Januar 2022 trat eine Novelle der Richtlinie in Kraft. Seither fördert der Bund mit ihr auch strategische Maßnahmen wie die Einführung von Energiemanagement-Systemen. Außerdem werden zahlreiche investive Maßnahmen gefördert: zum Beispiel Investitionen in eine energieeffiziente Straßenbeleuchtung. Besonders attraktiv für Kommunen: Bis Ende dieses Jahres sind die Eigenmittelanteile, die sie einbringen müssen, noch abgesenkt. Finanzschwache Kommunen profitieren außerdem von höheren Förderquoten.

Für folgende Bereiche gibt es separate Förderprogramme:

Energetische Quartierskonzepte und effiziente Quartiersversorgung

Energetische Quartierskonzepte:

Das KfW-Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung“ fördert die Erarbeitung integrierter Quartierskonzepte und ihre Umsetzung durch einen Sanierungsmanager. Dabei übernimmt der Bund bis zu 75 Prozent der Kosten für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte. Außerdem gibt es einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten des Sanierungsmanagers. Konkret zahlt das Ministerium bis zu 75 Prozent der Kosten für fünf Jahre.

Link zum Förderprogramm: Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) | KfW

Quartiersversorgung:

Die KfW vergibt mit den Programmen 201 und 202 „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse für Investitionen in eine energieeffiziente Infrastruktur im Quartier. Beispiel: Effiziente Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersysteme.

Für Kommunen: IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201) | KfW

Für kommunale Unternehmen: IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202) | KfW

Energieberatung, Sanierung und Neubau kommunaler Liegenschaften

Sanierungskonzepte und Neubauberatung für Nichtwohngebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung, die Kommunen dabei helfen soll, ein energetisches Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent aufzustellen. Je nach Komplexität des Gebäudes zahlt das BAFA bis zu 8.000 Euro. Für Nichtwohngebäude wird außerdem die Neubauberatung gefördert.

BAFA – Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Energieeffizient Bauen und Sanieren

Der Bund fördert energieeffiziente Sanierungen und Neubauten kommunaler Gebäude inklusive Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG, mehr dazu weiter unten im Text). Die Förderung beinhaltet einzelne energetische Maßnahmen, aber auch Komplettsanierungen. Bei Neubauten gibt es Fördergelder, wenn sie in der Erneuerbare-Energien-Klassifizierung die Effizienzgebäudestufe 40 oder besser erreichen.

Dabei können Kommunen sowohl eine direkte Zuschussförderung als auch eine Kreditförderung mit Tilgungszuschuss beantragen.

Hier geht es zu den Fördermaßnahmen:

Über diese Beispiele hinaus gibt es diese weiteren Förderprogramme innerhalb der Kommunalrichtline mit Bezug zu kommunalen Liegenschaften:

  • Heizen, Kühlen und Lüften in kommunalen Liegenschaften
  • Klimafreundliche Energieversorgung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet darüber hinaus eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für kommunale Gebäude, vom Bau zur Modernisierung. Konkret fördert sie

  • den Bau oder Kauf kommunaler Gebäude
  • den Umbau und die Sanierung bestehender kommunaler Gebäude
  • energieeffiziente Heizungsanlagen in kommunalen Gebäuden
  • energieeffiziente kommunale Gebäude
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Auf der Website der KfW finden sich neben näheren Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten auch Fallbeispiele für energieeffiziente Gebäude. So zum Beispiel die Stadtwerke Neustadt Holstein mit einem Verwaltungsgebäude mit ausgeglichener Energiebilanz, den energiesparenden Umbau einer Kita in Lübbenau oder die Umsetzung eines Quartierskonzepts in Emmendingen.

Brandaktuell ist außerdem die Neubauförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die mit angepassten Konditionen am 20. April startet. Damit unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die energetische Sanierung und den Neubau besonders energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude von Kommunen, deren unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände mit Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschüssen. Kommunen können dabei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten zurückerhalten.

Städtebauförderung wichtiges Instrument für Kommunen

Auf Landesebene ist die Verknüpfung von Klimaschutz und Gebäudewirtschaft ebenfalls schon längst angekommen. Oberste Devise ist „Innentwicklung vor Außenentwicklung“, Nachverdichtung und Umnutzung von leerstehenden Liegenschaften vor Flächenversiegelung. „Die Städtebauförderung, das große Gemeinschaftsinstrument von Bund, Ländern und Kommunen, können wir gezielt für das Flächensparen und die Nachverdichtung einsetzen“, schreibt Andrea Lindlohr, Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und Mitglied des Bundestags, auf der Seite des Ministeriums.

Sie erklärt: „So sind zum Beispiel auch Dachgeschossaufstockungen für mehr Wohnraum in Baden-Württemberg förderfähig. Wohninnovationen in Lücken fördern wir mit der Patenschaft Innovativ Wohnen. Und dass die Gemeinden in Baden-Württemberg ab 2025 mit der Grundsteuer C einen gesonderten Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke erheben können, wird zum Ziel beitragen.“

Stadtentwicklungsförderung: Kommunen können bis Herbst Anträge stellen

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) verkündet noch im Frühjahr das Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung für das Jahr 2022; die Programmausschreibung für das kommende Jahr ist in Vorbereitung. Mit dem Programm fördert das Land Kosten der „Vorbereitung und der zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände“.

Kommunen können bis Herbst Förderanträge beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Intelligente Gebäudesoftware für Klimaschutz in Kommunen mindestens so wichtig wie Förderung  

Fördermöglichkeiten gibt es also mehr als genug. Gleichwohl bleibt festzuhalten: Auch ohne Fördergelder von Bund und Ländern können Kommunen das Klima durch aktives Gebäudemanagement schützen. Dazu müssen die Handlungsträger auch keine komplizierten Anträge ausfüllen, sondern lediglich intelligente Software-Lösungen beschaffen – und die ist bereits auf dem Markt!

Der GebäudeCheck von PLAN4 spart den Ämtern in Städten und Gemeinden nicht nur wertvolle Zeit, sondern ist ein weitsichtiges und kluges Investment in die eigene Zukunft. Bei den eigenen Liegenschaften auf dem neuesten Stand zu sein war noch nie so wichtig wie heute. Vorausschauend zu handeln und rechtzeitig energetische Sanierungsmaßnahmen im Bestand zu ergreifen ist in Zeiten des Klimawandelns und knapper Flächen elementar, denn es spart Geld und hilft, den CO2-Fußabdruck zu verkleinern. Wer den Überblick über den eigenen Bestand hingegen verliert, kann leicht Probleme bekommen.

Benefit des GebäudeChecks von PLAN4 spart mittelfristig viel Geld

Denn überlässt man Liegenschaften jahrzehntelang dem eigenen Schicksal, werden die Maßnahmen immer teurer. Der GebäudeCheck macht den Sanierungsstau transparent, kategorisiert den visuellen Zustand einer Immobilie mithilfe der Software nach den typischen Schadensbildern und bewertet diese nachvollziehbar. Dazu erhält der Anwender der Software bei jedem Bewertungsschritt fachliche Hinweise bei der bautechnischen Bewertung aus dem Expertennetzwerk von PLAN4.

Doch nicht nur das: Kommunen erfahren durch den Gebäudecheck auch, welche Kosten auf sie zukommen. Zusammen mit der detaillierten Aufstellung der Sanierungsmaßnahmen folgt eine ebenso detaillierte Kostenaufstellung. Der Benefit des digitalen Werkzeugs für den Arbeitsalltags der Fachämter ist nicht zu unterschätzen. Gut möglich, dass die Software den Kommunen mittelfristig mehr Kosten spart als viele Förderprogramme zusammen – von der Zeit- und Personalersparnis ganz zu schweigen. Kurzum: Förderprogramme sind gut – maßgeschneiderte Softwarelösungen von PLAN4 sind besser!

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