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Wie sich die EU-Gebäuderichtlinie auf Kommunen auswirkt

Tanja Schmidt

GebäudeCheck

Die Novelle der „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD), in Deutschland besser bekannt als „EU-Gebäuderichtlinie“, ist im April in Kraft getreten. Sie ist Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll deshalb drastisch sinken.  

EU Flagge mit Justitia

Die Richtlinie war in den vergangenen Jahren innerhalb der Mitgliedsstaaten heftig und kontrovers diskutiert worden. Kein Wunder: Denn das Paket hat massive Auswirkungen auf die gesamte Bau- und Immobilienbranche. Der Widerstand unterschiedlichster Akteure hat nun dazu geführt, dass im April eine „EU-Gebäuderichtlinie light“ verabschiedet wurde. Der erste Entwurf aus dem Jahr 2021 hatte deutlich strengere Vorgaben gemacht. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, nationale Gesetze zu verabschieden, aus denen hervorgeht, wie die Ziele der EU erreicht werden sollen. Bei der Umsetzung sind die Staaten frei. 

Was steht drin? 

Was steht nun konkret drin in der EPBD? Am wichtigsten sind die gestaffelten Vorgaben für den Energieverbrauch von Wohnhäusern: Bis 2030 sollen diese im Vergleich zu heute im Durchschnitt 16 Prozent Energie einsparen, bis 2035 sollen es sogar zwischen 20 und 22 Prozent sein. Um diese Ziele zu erreichen, steht den EU-Staaten ein umfassendes Sanierungsprogramm bevor. Für Nichtwohngebäude sieht die Richtlinie konkrete Renovierungsfristen vor. Bis 2030 sollen 16 Prozent aller Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz renoviert werden, bis 2033 muss die Quote auf 26 Prozent steigen. Nullemissionsgebäude, also Gebäude mit einem neutralen CO2-Fußabdruck, sind durch die Verabschiedung der Novelle nun der neue, EU-weite Standard.  

Diese Vorgaben machen vielen Immobilienbesitzern, aber auch Mieterinnen und Mietern Angst. Sie befürchten, dass durch die gesetzlich erzwungenen Sanierungen hohe Kosten entstehen, die auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden müssen.  „Europa verfolgt die immergleiche Strategie weiter, die zunehmend weniger erfolgreich ist: die Vorgabe von sehr hohen Energieeffizienzzielen und sehr geringem Energie-Restverbrauch von Gebäuden, der erneuerbar gedeckt werden soll. Für diese Strategie reichen die Ressourcen nicht – weder an Eigenkapital der sozial orientierten Wohnungsunternehmen noch an Planern und Ausführenden. Auch die Bezahlbarkeit durch die Mieter ist nicht gegeben und staatliche Zuschüsse werden in einer für ein Effizienzszenario nötigen Höhe nicht vorhanden sein“, kritisierte etwa der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW in einer Stellungnahme.  

Quartiersansatz für Kommunen  

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht aber noch viel mehr vor. So sollen bis 2040 keine fossilen Brennstoffe mehr in Gebäuden genutzt werden dürfen, und spätestens ab dem kommenden Jahr (2025) dürfen Öl- und Gasheizungen nicht mehr gefördert werden. Fördern will Brüssel stattdessen alternative Energien wie Solar. Ab 2030 soll die Installation von Solaranlagen in Gebäuden sogar verpflichtend werden – zumindest dort, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Einigung auf diese Einschränkung begrüßte die GdW in ihrer Stellungnahme. Ebenso hob der Verband den „integrierten Quartiersansatz“ als positives Ergebnis der Verhandlungen hervor, von dem vor allem Kommunen profitieren würden. 

Dieser Ansatz betrachtet bei energetischen Sanierungen nicht einzelne Häuser, sondern ganze Stadtviertel. Das hat mehrere Vorteile: Wenn mehrere Gebäude gleichzeitig saniert werden, entstehen Synergieeffekte und Kosten sinken. Er ermöglicht, umfassende, nachhaltige Lösungen zu implementieren, zum Beispiel gemeinschaftliche Heizsysteme oder erneuerbare Energien für das gesamte Quartier. Infrastruktur wie ÖPNV, Grünflächen und soziale Einrichtungen können besser integriert werden, und auch die Förderung wird einfacher.  

Dieser Ansatz kommt auch bei der Industrie gut an. Eine Sprecherin des Heiztechnik-Spezialisten Viessmann sagte, mit integrierten Planungs- und Förderprogrammen für Fotovoltaik, Wärmepumpen und Speicher könnte man nicht nur Energieeinsparungen erhöhen und die Flexibilität auf Nachfrageseite steigern, sondern auch die Bevölkerung stärker an der Energiewende beteiligen.“ Bei der kommunalen Wärmeplanung, einem der größten kommunalen Projekte derzeit, betrachten Gemeinden ebenfalls Stadtteilebenen, um zu entscheiden, welche Häuser für einen Fernwärmeanschluss in Frage kommen und welche nicht.  

Digitale Werkzeuge müssen Standard werden  

Für Kommunen hat die Novelle weitere Auswirkungen. Sie zwingt sie dazu, die Energieeffizienz ihrer Liegenschaften sicherzustellen und sie auf dem neuesten Standard zu halten, sowohl bei Neubauten als auch im Bestand. Kommunen müssen noch stärker als bisher darauf achten, erneuerbare Energien einzusetzen. Sie müssen die energetische Sanierung gesamter Quartiere voranbringen, wie sie es bei der Wärmeplanung bereits tun. Gleichwohl gibt es Förderprogramme der EU, von denen Städte und Gemeinden profitieren. Die wichtigsten sind der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Horizont Europa, das LIFE-Programm, die European Local Energy Assistance (ELENA).  

Angesichts dieser vielfältigen Aufgaben ist klar: Ohne effektive Tools der Automatisierung und Digitalisierung werden die Ressourcen in den Kommunen, die schon jetzt knapp sind, nicht mehr ausreichen, um die Richtlinie umzusetzen. Denn die Aufgabe ist gewaltig: Die abertausenden öffentlichen Gebäude müssen begutachtet, vermessen und beurteilt werden, um passgenaue Maßnahmen in die Wege zu leiten. Eine systematische, umfassende und logisch nachvollziehbare Gebäudebewertung, wie der GebäudeCheck von PLAN4 sie leistet, wird vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebung also zum Must-have der Verwaltungen. Die Kosten- und Zeitersparnis, von der Mitarbeitende berichten können, die das Tool bereits seit Jahren nutzen, sollte auch Skeptiker von der Qualität der Anwendung überzeugen.   

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